Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 4. Juli 2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen der metisOne UG (haftungsbeschränkt), Leibniz-Campus 9, 89520 Heidenheim an der Brenz (nachfolgend „metisCode“, „wir“ oder „Anbieter“), und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kunde“) über Leistungen im Bereich Software- und Webentwicklung, App-Entwicklung, Suchmaschinen- und KI-Optimierung (SEO/GEO), Managed Hosting sowie die Bereitstellung und Vermietung von Servern (Managed Server, virtuelle und dedizierte Server) aus Rechenzentren in Deutschland. Sie gelten ferner für die Registrierung und Nutzung der vom Anbieter bereitgestellten Online-Plattformen und Nutzerkonten.

1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

(1) Diese AGB gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen des Anbieters in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Sie gelten sowohl für einmalige Werk- und Entwicklungsleistungen als auch für Dauerschuldverhältnisse (insbesondere Hosting, Server-Vermietung, SEO/GEO und Wartung) sowie für die Nutzung der Plattformen und Nutzerkonten des Anbieters.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.

(3) Individuelle Vertragsabreden (insbesondere das jeweilige Angebot, die Leistungsbeschreibung, ein gesondertes Service Level Agreement sowie sonstige Vereinbarungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Bei Widersprüchen gilt die Rangfolge: (a) individuelle Vereinbarung in Textform, (b) Angebot bzw. Auftragsbestätigung, (c) diese AGB.

(4) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

(5) Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für alle künftigen Geschäfte derselben Geschäftsbeziehung, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.

2. Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website sowie in Preisübersichten stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Anfrage dar. Abbildungen, Leistungsmerkmale und Konfigurationsbeispiele dienen der Veranschaulichung und begründen keine Beschaffenheitsgarantie.

(2) Auf Grundlage einer Anfrage erstellt der Anbieter ein individuelles Angebot. Dieses Angebot ist – sofern nicht anders angegeben – 30 Tage ab Datum gültig. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch den Kunden (in Textform, z. B. per E-Mail) oder durch eine Auftragsbestätigung des Anbieters zustande. Bei laufenden Leistungen kann der Vertrag auch durch die Bereitstellung und tatsächliche Nutzung der Leistung (z. B. Freischaltung eines Servers oder eines Nutzerkontos) zustande kommen.

(3) Angebote und Aufwandseinschätzungen beruhen auf den vom Kunden gemachten Angaben. Erweisen sich diese als unrichtig oder unvollständig, ist der Anbieter an das Angebot nicht gebunden und zu einer angemessenen Anpassung von Leistung, Vergütung und Terminen berechtigt.

(4) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses selbst.

(5) Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug aus früheren Aufträgen – ist der Anbieter berechtigt, den Vertragsschluss oder die weitere Leistungserbringung von einer Vorauszahlung oder der Stellung einer angemessenen Sicherheit abhängig zu machen.

3. Registrierung, Nutzerkonto und Zugangsdaten

(1) Für die Nutzung bestimmter Leistungen (z. B. Kundenportal, Dashboard, Verwaltungs- oder Serveroberfläche) ist eine Registrierung bzw. die Einrichtung eines Nutzerkontos oder Zugangs (Login) erforderlich. Mit der Registrierung, der Einrichtung oder Nutzung eines Logins/Zugangs oder der Nutzung der bereitgestellten Plattform erkennt der Kunde bzw. Nutzer diese AGB in der jeweils gültigen Fassung als verbindlich an. Der Anbieter hält die jeweils gültige Fassung auf seiner Website abrufbar.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung und im weiteren Verlauf wahrheitsgemäße, vollständige und aktuelle Angaben zu machen (insbesondere Name bzw. Firmierung, Anschrift, Kontakt- und ggf. Rechnungsdaten) und diese bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren.

(3) Die Angabe falscher, irreführender oder fremder Daten, das Verschleiern der eigenen Identität sowie die Verwendung der Daten oder Zugänge Dritter ohne deren Berechtigung sind untersagt. Der Kunde versichert, dass er zur Nutzung der von ihm angegebenen Daten berechtigt ist und keine Rechte Dritter verletzt. Pro Person bzw. Unternehmen ist – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – nur ein Nutzerkonto zulässig.

(4) Verstößt der Kunde gegen die Pflichten nach Absatz 2 oder 3, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang bzw. das Nutzerkonto vorübergehend zu sperren oder – bei erheblichen oder wiederholten Verstößen – den Vertrag außerordentlich zu kündigen und das Konto zu löschen. Weitergehende Ansprüche des Anbieters, insbesondere auf Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens, bleiben unberührt.

(5) Gegenüber Unternehmern wird für jeden Fall der vorsätzlichen Angabe falscher oder gefälschter Daten eine Vertragsstrafe fällig, die der Anbieter nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) festsetzt und die im Streitfall durch das zuständige Gericht überprüft werden kann; sie beträgt je Verstoß höchstens 5.000 EUR. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt; eine verwirkte Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet.

(6) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass das Fälschen oder wahrheitswidrige Angeben von Daten über die vorstehenden vertraglichen Folgen hinaus auch straf- und ordnungswidrigkeitenrechtliche Konsequenzen haben kann (z. B. Betrug, Fälschung beweiserheblicher Daten, Urkundenfälschung), die von den zuständigen Behörden und Gerichten verfolgt und mit Geldbuße, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden können. Der Anbieter behält sich vor, entsprechende Verstöße den zuständigen Stellen anzuzeigen.

(7) Zugangsdaten (insbesondere Benutzernamen, Passwörter, Schlüssel und Tokens) sind vom Kunden geheim zu halten, sorgfältig vor dem Zugriff Dritter zu schützen und nicht an Unbefugte weiterzugeben. Der Kunde informiert den Anbieter unverzüglich, sobald er von einem Missbrauch oder einer Kenntniserlangung durch Dritte Kenntnis erlangt oder einen solchen Verdacht hat. Für Handlungen, die über sein Nutzerkonto vorgenommen werden, ist der Kunde verantwortlich, es sei denn, er hat den Missbrauch nicht zu vertreten.

4. Leistungsumfang

(1) Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung bzw. dem Lasten-/Pflichtenheft. Soweit nichts anderes vereinbart ist, schuldet der Anbieter die Erbringung der Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und dem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses üblichen technischen Standard.

(2) Bei Entwicklungsleistungen (Individualsoftware, Web-Apps, Websites, Apps) handelt es sich grundsätzlich um Werkleistungen (§§ 631 ff. BGB), die mit der Abnahme eines vereinbarten Ergebnisses geschuldet werden.

(3) Bei laufenden Leistungen (Managed Hosting, Server-Vermietung, SEO/GEO-Betreuung, Wartung) handelt es sich um Dauerschuldverhältnisse in Form von Dienst-, Miet- bzw. Werkdienstverträgen. SEO/GEO-Leistungen sind erfolgsorientiert, jedoch wird kein bestimmtes Ranking oder eine bestimmte Platzierung in Suchmaschinen oder KI-Antwortsystemen geschuldet (siehe § 13).

(4) Der Anbieter ist berechtigt, zur Leistungserbringung sorgfältig ausgewählte Subunternehmer und Dritte (z. B. Rechenzentren, Hosting- und Netzbetreiber, spezialisierte Dienstleister) einzusetzen. Ein Anspruch des Kunden auf Leistungserbringung durch bestimmte Personen besteht nicht.

(5) Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg (z. B. Umsatz-, Reichweiten- oder Conversion-Steigerung) wird nicht geschuldet, soweit er nicht ausdrücklich als geschuldeter Erfolg vereinbart wurde.

(6) Nicht vom Leistungsumfang erfasst sind – soweit nicht ausdrücklich vereinbart – insbesondere Schulungen, Einweisungen, über die vereinbarte Leistung hinausgehender Support, die Erstellung besonderer Dokumentation sowie Betrieb, Pflege und Weiterentwicklung nach Abnahme. Solche Leistungen werden gesondert beauftragt und vergütet.

(7) Der Anbieter ist berechtigt, in sich abgeschlossene Teilleistungen zu erbringen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Der Anbieter darf seine Leistungen im Rahmen der technischen Weiterentwicklung anpassen, solange der vertraglich geschuldete Funktions- und Leistungsumfang nicht wesentlich eingeschränkt wird.

5. Leistungsänderungen (Change Requests)

(1) Wünscht der Kunde nach Vertragsschluss Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs, teilt er dies in Textform mit. Der Anbieter teilt dem Kunden die voraussichtlichen Auswirkungen auf Termine und sonstige Leistungen mit.

(2) Im Bereich Entwicklung werden vom Kunden angefragte und in Textform bestätigte Änderungs- und Erweiterungsleistungen nach tatsächlichem Aufwand zu einem Stundensatz von 250 EUR netto zzgl. der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer abgerechnet. Angefangene 15 Minuten werden anteilig berechnet.

(3) Einer gesonderten Bestätigung durch den Anbieter bedarf es nicht. Mit der Bestätigung seiner Anfrage in Textform beauftragt der Kunde die betreffende Leistung verbindlich zu dem Stundensatz nach Absatz 2; einer weiteren Vereinbarung über die Mehrvergütung bedarf es nicht.

(4) Bis zur Bestätigung der Anfrage durch den Kunden führt der Anbieter die Leistungen auf Grundlage des bisher vereinbarten Umfangs fort; durch Änderungswünsche entstehende Verzögerungen gehen nicht zulasten des Anbieters. Der Aufwand für die Prüfung und Bewertung umfangreicher Änderungswünsche kann angemessen berechnet werden.

6. Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt dem Anbieter alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Texte, Bilder, Zugangsdaten und Materialien rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung. Die Mitwirkung des Kunden ist echte Rechtspflicht, nicht bloße Obliegenheit.

(2) Der Kunde versichert, dass er an sämtlichen von ihm bereitgestellten Inhalten über die erforderlichen Rechte verfügt und deren Nutzung keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte) sowie keine gesetzlichen Vorschriften verletzt. Der Kunde stellt den Anbieter insoweit nach Maßgabe von § 18 von Ansprüchen Dritter frei.

(3) Der Kunde benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner und reagiert auf Rückfragen, Freigabe- und Abstimmungsersuchen innerhalb angemessener Frist, in der Regel innerhalb von fünf Werktagen.

(4) Bei Hosting- und Serverleistungen obliegt es dem Kunden, seine Zugangsdaten sicher zu verwahren, seine Kontaktdaten aktuell zu halten und über eine gültige, erreichbare E-Mail-Adresse für betriebsrelevante Mitteilungen (z. B. Wartungs- oder Sicherheitshinweise) zu verfügen.

(5) Verzögerungen, die auf nicht rechtzeitige oder unzureichende Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, verlängern vereinbarte Fristen angemessen und gehen nicht zulasten des Anbieters.

(6) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz angemessener Fristsetzung nicht nach, ist der Anbieter berechtigt, den hierdurch entstehenden Mehraufwand (z. B. für Wartezeiten, erneute Einarbeitung oder das Vorhalten von Ressourcen) gesondert zu vergüten und – bei erheblichen Verletzungen – den Vertrag nach fruchtlosem Fristablauf außerordentlich zu kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind in diesem Fall zu vergüten.

7. Liefer- und Leistungszeiten

(1) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Angegebene Zeiträume (z. B. „2–8 Wochen“) sind grundsätzlich unverbindliche Richtwerte.

(2) Verbindliche Termine setzen voraus, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten rechtzeitig und vollständig erfüllt hat. Solange der Kunde mit fälligen Mitwirkungshandlungen oder Zahlungen in Verzug ist, ruhen die Leistungspflichten des Anbieters entsprechend.

(3) Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige Umstände, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (z. B. Ausfälle von Vorleistern), verlängern Fristen entsprechend (siehe § 17).

(4) Gerät der Anbieter in Verzug, hat ihm der Kunde zunächst eine angemessene Nachfrist zu setzen. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

8. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im Angebot genannten Preise. Alle Preise verstehen sich – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – netto zzgl. der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Website- und Entwicklungspreise werden, soweit nicht anders vereinbart, als Festpreis oder nach Aufwand zu den vereinbarten Stundensätzen abgerechnet. Bei größeren Projekten ist der Anbieter berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen bzw. eine Anzahlung zu verlangen und Leistungen erst nach Zahlungseingang zu beginnen.

(3) Laufende Leistungen (Hosting, Server-Vermietung, SEO/GEO, Wartung) werden je nach Vereinbarung monatlich oder jährlich im Voraus berechnet. Bei jährlicher Vorauszahlung können Vergünstigungen gewährt werden. Einmalige Einrichtungs-, Setup- oder Bereitstellungsentgelte sind mit Bereitstellung fällig und werden bei vorzeitiger Beendigung nicht anteilig erstattet.

(4) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Der Anbieter ist nach erfolgloser Mahnung berechtigt, laufende Leistungen (z. B. Hosting oder Server) vorübergehend auszusetzen bzw. zu sperren und weitere Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich zurückzuhalten.

(5) Projektbezogene Entwicklung, die über ein im Paket enthaltenes Stundenkontingent hinausgeht, wird transparent zu den vereinbarten Stundensätzen abgerechnet.

(6) Aufwandsschätzungen und Kostenvoranschläge sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden; sie werden nach bestem fachlichen Wissen erstellt. Zeichnet sich eine wesentliche Überschreitung (mehr als 15 %) ab, informiert der Anbieter den Kunden.

(7) Reisekosten, Fremdleistungen sowie Lizenz- und Drittkosten (z. B. Domains, SSL-Zertifikate, IP-Adressen, Stockmaterial, kostenpflichtige Schnittstellen/APIs, Store- und Plattformgebühren) trägt der Kunde bzw. werden gesondert berechnet, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.

(8) Bei Dauerschuldverhältnissen ist der Anbieter berechtigt, die vereinbarte Vergütung mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen zum Ablauf einer Abrechnungsperiode angemessen anzupassen, insbesondere zum Ausgleich gestiegener Personal-, Energie-, Hardware-, Lizenz- oder Vorleisterkosten. Übersteigt eine Erhöhung 10 %, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu.

(9) Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszinsen; gegenüber Unternehmern in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zzgl. einer Pauschale von 40 EUR (§ 288 Abs. 2, Abs. 5 BGB), gegenüber Verbrauchern in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(10) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu; gegenüber Unternehmern ist ein Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen, soweit es nicht auf unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen beruht.

9. Abnahme

(1) Bei Werkleistungen ist der Kunde zur Abnahme des vertragsgemäß erstellten Werks verpflichtet. Der Anbieter zeigt die Fertigstellung an; der Kunde prüft das Werk innerhalb von 14 Tagen.

(2) Der Anbieter kann in sich abgeschlossene Teile der Leistung gesondert zur Abnahme stellen (Teilabnahme).

(3) Das Werk gilt als abgenommen, wenn der Kunde die Abnahme nicht innerhalb der Frist unter Angabe mindestens eines wesentlichen Mangels in Textform verweigert oder wenn er das Werk produktiv einsetzt. Auf diese Rechtsfolge weist der Anbieter mit der Fertigstellungsanzeige hin.

(4) Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; sie werden im Rahmen der Gewährleistung behoben.

10. Nutzungsrechte und Quellcode

(1) Soweit im Angebot oder in einer gesonderten Vereinbarung nichts anderes geregelt ist, räumt der Anbieter dem Kunden mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches (nicht ausschließliches), zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die eigens für den Kunden erstellten Arbeitsergebnisse für die vertraglich vorgesehenen eigenen Zwecke zu nutzen. Eine weitergehende Rechtseinräumung, insbesondere die Übertragung ausschließlicher Rechte, erfolgt nicht.

(2) Der Quellcode der individuell erstellten Software sowie die zugehörigen Entwicklungsunterlagen (z. B. Build- und Deployment-Skripte, Konfigurationen, technische Dokumentation) sind nicht Vertragsgegenstand und werden nicht übergeben, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Das Nutzungsrecht nach Absatz 1 umfasst weder die Herausgabe des Quellcodes noch ein Recht zur Bearbeitung, Dekompilierung oder Weitergabe, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes bestimmen.

(3) Der Kunde kann die Übertragung des individuell für ihn erstellten Quellcodes sowie der zur eigenständigen Weiterführung erforderlichen Nutzungs- und Bearbeitungsrechte gesondert erwerben (Quellcode-Auskauf). Umfang und Vergütung eines solchen Auskaufs werden gesondert vereinbart. Ohne eine solche Vereinbarung besteht kein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes oder auf Einräumung von Bearbeitungs- oder Weitergaberechten; dies gilt insbesondere für den Fall, dass der Kunde die Betreuung durch einen Dritten fortführen oder den Anbieter wechseln möchte.

(4) Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung bleiben sämtliche nach diesem Abschnitt einzuräumenden Rechte vorbehalten. Eine vor vollständiger Zahlung gestattete Nutzung kann der Anbieter widerrufen.

(5) An vorbestehenden Komponenten, Bibliotheken, Frameworks und Open-Source-Bestandteilen bestehen die jeweiligen (Lizenz-)Rechte der Rechteinhaber fort. Der Anbieter behält an dem bei der Leistungserbringung erworbenen allgemeinen Know-how sowie an nicht kundenspezifischen, wiederverwendbaren Bausteinen (Bibliotheken, Frameworks, Templates) sämtliche Rechte und darf diese weiter verwenden.

11. Rechte Dritter, Open Source und beigestellte Inhalte

(1) Der Anbieter ist berechtigt, Open-Source- und Drittkomponenten unter deren jeweiligen Lizenzbedingungen einzusetzen. Diese Lizenzbedingungen gelten gegenüber dem Kunden fort; der Kunde hat sie bei der Nutzung der Arbeitsergebnisse einzuhalten.

(2) Für vom Kunden beigestellte oder von ihm ausdrücklich gewünschte Inhalte, Vorgaben, Software oder Drittdienste (z. B. externe Schnittstellen, Plug-ins, Zahlungs- oder Analysedienste) übernimmt der Anbieter keine Gewähr. Weist der Kunde eine bestimmte technische Lösung oder einen bestimmten Drittanbieter an, trägt er das damit verbundene Risiko einschließlich etwaiger Rechts- und Verfügbarkeitsrisiken.

12. Hosting, Managed Server und Server-Vermietung

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für Webhosting, Managed Hosting sowie die Vermietung und Bereitstellung von Servern (Managed Server, virtuelle Server/vServer und dedizierte Server) einschließlich zugehöriger Leistungen wie Domains, Speicher, Datenbanken und E-Mail.

12.1 Leistungsgegenstand

(1) Der konkrete Leistungsumfang (u. a. Server- und Hardwareausstattung, Rechenleistung, Arbeitsspeicher, Speicherplatz, Datenvolumen bzw. Traffic, Anzahl inklusive IP-Adressen, Betriebssystem, Software-Stack sowie der Umfang der Administration) ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Produktbeschreibung.

(2) Bei Managed-Leistungen übernimmt der Anbieter die im Angebot beschriebene Administration (z. B. Grundkonfiguration, Betriebssystem- und Sicherheitsaktualisierungen, Monitoring). Bei nicht verwalteten Leistungen oder bei Root-/Administratorzugriff des Kunden liegt der Betrieb der aufgespielten Software in der Verantwortung des Kunden (siehe 12.7).

(3) IP-Adressen, Domains und ähnliche Ressourcen werden dem Kunden nur zur Nutzung für die Vertragsdauer überlassen; ein Eigentums- oder dauerhafter Zuteilungsanspruch besteht nicht, soweit gesetzlich oder durch die zuständigen Vergabestellen nicht zwingend anders geregelt.

12.2 Standort und Datenschutz

(1) Die Server werden in Rechenzentren in Deutschland betrieben. Eine Speicherung oder Verarbeitung von Daten außerhalb Deutschlands bzw. der EU erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart oder zur Leistungserbringung zwingend erforderlich ist.

(2) Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO). Der Kunde bleibt datenschutzrechtlich Verantwortlicher für die von ihm auf den Systemen gespeicherten und verarbeiteten Daten.

12.3 Verfügbarkeit

(1) Der Anbieter schuldet eine Verfügbarkeit der vermieteten Systeme von 99,9 % im Jahresmittel, bezogen auf die Erreichbarkeit am Übergabepunkt des Rechenzentrums zum Internet. Ein davon abweichendes Service Level Agreement geht vor.

(2) Nicht als Ausfallzeit gelten insbesondere: angekündigte Wartungsfenster, dringend erforderliche Sicherheitsmaßnahmen, Ausfälle aufgrund höherer Gewalt, Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters (z. B. im Verantwortungsbereich Dritter oder des Kunden) sowie Beeinträchtigungen durch vom Kunden aufgespielte Software, Konfigurationen oder eine Überschreitung der gebuchten Ressourcen.

(3) Die Verfügbarkeit bezieht sich auf die Infrastruktur des Anbieters; die Erreichbarkeit über das öffentliche Internet hängt zusätzlich von Netzen Dritter ab, für die der Anbieter nicht einsteht.

12.4 Wartung, Aktualisierung und Sicherheit

(1) Wartungs- und Aktualisierungsarbeiten kündigt der Anbieter nach Möglichkeit rechtzeitig, in der Regel mit angemessener Vorlaufzeit, an und legt sie soweit zumutbar in nutzungsarme Zeiten.

(2) Dringende Maßnahmen zur Abwehr von Sicherheitsrisiken, zur Schadensbegrenzung oder zur Aufrechterhaltung des Betriebs kann der Anbieter jederzeit und ohne Vorankündigung durchführen, einschließlich der vorübergehenden Einschränkung betroffener Dienste.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm verantwortete Software aktuell und sicher zu halten. Der Anbieter ist berechtigt, bei erkannten gravierenden Sicherheitslücken angemessene Maßnahmen zu treffen, um Schäden vom System und von Dritten abzuwenden.

12.5 Datensicherung

(1) Der Anbieter erstellt Datensicherungen nur im ausdrücklich vereinbarten Umfang. Ohne gesonderte Vereinbarung ist der Kunde für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich.

(2) Eine Wiederherstellung erfolgt, soweit vereinbart, auf Basis der zuletzt verfügbaren Sicherung. Für die Aktualität und Vollständigkeit selbst durchgeführter Sicherungen des Kunden übernimmt der Anbieter keine Verantwortung. Vor Eingriffen in das System (z. B. Umzügen, Updates) obliegt dem Kunden die eigenständige Sicherung seiner Daten.

12.6 Zulässige Nutzung (Acceptable Use)

(1) Der Kunde darf die bereitgestellten Systeme nicht rechtswidrig nutzen. Untersagt sind insbesondere das Speichern oder Verbreiten rechtswidriger Inhalte, die Verletzung von Rechten Dritter, der Versand unerlaubter Werbung (Spam), Phishing, das Einbringen oder Verbreiten von Schadsoftware, Angriffe auf fremde Systeme sowie jede Nutzung, die den Betrieb der Infrastruktur oder die Nutzung durch andere Kunden übermäßig beeinträchtigt.

(2) Der Kunde ist für die von ihm oder seinen Nutzern auf den Systemen gespeicherten Inhalte und betriebenen Anwendungen allein verantwortlich. Er hält die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen ein (u. a. Straf-, Urheber-, Datenschutz- und Telemedienrecht).

(3) Bei als „unlimitiert“ oder „unbegrenzt“ bezeichneten Leistungen gilt eine angemessene, branchenübliche Nutzung (Fair Use). Der Anbieter ist berechtigt, bei erheblich überdurchschnittlicher Ressourcennutzung, die den Betrieb beeinträchtigt, die Leistung angemessen zu drosseln oder ein bedarfsgerechtes Produkt anzubieten.

12.7 Verantwortung bei Root-/Managed-Server-Zugriff

(1) Erhält der Kunde administrativen Zugriff (Root-/Administratorrechte), ist er für die von ihm installierte Software, deren Konfiguration, Aktualisierung, Absicherung und Lizenzierung selbst verantwortlich.

(2) Der Kunde stellt sicher, dass durch den Betrieb seiner Software keine Rechte Dritter verletzt und keine Gefährdungen für die Infrastruktur des Anbieters oder Dritter ausgehen. Für Schäden, die aus der vom Kunden verantworteten Software oder Konfiguration resultieren, haftet der Kunde und stellt den Anbieter nach Maßgabe von § 18 frei.

12.8 Sperrung bei Missbrauch

(1) Bei begründetem Verdacht auf Rechtsverstöße, bei einer Gefährdung der Infrastruktur oder der Sicherheit, bei erheblicher Beeinträchtigung anderer Kunden oder auf behördliche bzw. gerichtliche Anordnung ist der Anbieter berechtigt, betroffene Inhalte, Dienste oder Zugänge vorübergehend zu sperren. Der Kunde wird hierüber nach Möglichkeit unverzüglich informiert.

(2) Ist eine sofortige Sperrung zur Gefahrenabwehr erforderlich, kann sie ohne vorherige Ankündigung erfolgen. Die Sperrung lässt die Zahlungspflicht des Kunden für die vereinbarte Leistung unberührt, soweit der Kunde die Sperrung zu vertreten hat. Ein Anspruch des Kunden auf Weiterbetrieb oder Herausgabe der Systeme besteht während eines Zahlungsverzugs nicht.

12.9 Beendigung und Datenlöschung

(1) Nach Beendigung des Vertrags stellt der Anbieter dem Kunden auf Wunsch und gegen angemessenen Aufwand innerhalb einer angemessenen Frist einen Datenexport bzw. Zugang zur Datensicherung zur Verfügung.

(2) Nach Ablauf einer angemessenen Übergangsfrist ist der Anbieter berechtigt und – zum Schutz personenbezogener Daten – auch verpflichtet, die auf den Systemen gespeicherten Daten des Kunden endgültig zu löschen. Der Kunde ist für die rechtzeitige Sicherung und Migration seiner Daten selbst verantwortlich.

13. SEO/GEO-Leistungen

(1) SEO/GEO-Leistungen sind auf die Verbesserung der Sichtbarkeit gerichtet, jedoch wird kein bestimmtes Ranking, keine bestimmte Platzierung und keine bestimmte Sichtbarkeit in Suchmaschinen oder KI-Antwortsystemen geschuldet. Diese hängen von Faktoren außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters ab (u. a. Algorithmen, Wettbewerb, Nutzerverhalten).

(2) Der Anbieter haftet nicht für Änderungen von Algorithmen, Richtlinien oder Darstellungen der Betreiber von Suchmaschinen und KI-Systemen sowie nicht für Abstufungen oder Sanktionen (Penalties), insbesondere soweit diese auf Inhalten, Eingriffen oder Vorgaben des Kunden beruhen.

(3) Der Erfolg der Maßnahmen setzt die Umsetzung der Empfehlungen des Anbieters sowie den Zugriff auf die erforderlichen Systeme und Daten voraus. Unterbleibt dies, entfällt eine etwaige Erfolgsverantwortung des Anbieters.

14. Laufzeit und Kündigung laufender Leistungen

(1) Verträge über laufende Leistungen (Hosting, Server-Vermietung, SEO/GEO, Wartung) haben die im Angebot vereinbarte Laufzeit. Ohne abweichende Vereinbarung läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Monatlich abgerechnete Leistungen sind monatlich kündbar.

(2) Ist eine feste Mindestvertragslaufzeit vereinbart, verlängert sie sich – sofern nicht fristgerecht gekündigt wird – um die jeweils vereinbarte Verlängerungsdauer, gegenüber Verbrauchern jedoch nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben (insbesondere § 309 Nr. 9 BGB).

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere bei fortgesetztem Zahlungsverzug sowie bei wiederholtem oder erheblichem Verstoß gegen die zulässige Nutzung (§ 12.6) oder die Pflichten aus § 3 vor.

(4) Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail). Für Verbraucher, die einen Dauervertrag im elektronischen Geschäftsverkehr abschließen, steht eine Kündigungsmöglichkeit nach den gesetzlichen Vorgaben zur Verfügung.

15. Gewährleistung

(1) Bei Werkleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte mit der Maßgabe, dass der Anbieter zunächst zur Nacherfüllung berechtigt ist. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder – bei erheblichen Mängeln – zurücktreten.

(2) Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 12 Monate ab Abnahme, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften (z. B. bei Vorsatz oder arglistig verschwiegenen Mängeln) eine längere Frist vorsehen. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

(3) Der Kunde hat Mängel in Textform nachvollziehbar zu beschreiben und – soweit möglich – reproduzierbar darzustellen. Unternehmer haben offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung, zu rügen; § 377 HGB bleibt unberührt.

(4) Software entspricht nach dem Stand der Technik nicht ausnahmslos einer völligen Fehlerfreiheit. Eine nur unerhebliche Minderung der Tauglichkeit stellt keinen Mangel dar. Maßgeblich ist die vereinbarte Beschaffenheit; öffentliche Äußerungen (z. B. Werbung) begründen keine darüber hinausgehende Beschaffenheitsgarantie, soweit sie nicht ausdrücklich als Garantie bezeichnet wurden.

(5) Keine Gewährleistung besteht für Fehler, die auf vom Kunden vorgenommene Änderungen, unsachgemäße Nutzung, fehlerhafte Eingaben, eine ungeeignete Betriebsumgebung oder Eingriffe Dritter zurückzuführen sind.

16. Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Soweit die Haftung nach Absatz 2 dem Grunde nach besteht, ist sie gegenüber Unternehmern der Höhe nach auf die für das betroffene Projekt vereinbarte Nettovergütung, bei Dauerschuldverhältnissen auf die im betreffenden Vertragsjahr gezahlte Nettovergütung begrenzt.

(4) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter bei einfacher Fahrlässigkeit nur bis zu dem Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

(5) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung aus einer ausdrücklich übernommenen Garantie bleiben unberührt.

(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters sowie sinngemäß für Aufwendungsersatzansprüche.

(7) Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren – außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – gegenüber Unternehmern innerhalb von 12 Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

17. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt und sonstige vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände (u. a. Naturereignisse, Krieg, Terror, Pandemien, Streik, Aussperrung, Cyberangriffe, großflächige Strom- oder Internetausfälle, Ausfälle von Vorleistern und Rechenzentren, hoheitliche Maßnahmen) befreien die betroffene Partei für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Leistungspflicht. Vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend. Dauert das Ereignis länger als 60 Tage an, ist jede Partei berechtigt, den hiervon betroffenen Teil des Vertrags in Textform zu kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.

18. Freistellung

Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung frei, die auf von ihm bereitgestellten Inhalten, auf von ihm gewünschten Funktionen oder Drittdiensten, auf der von ihm auf gemieteten Systemen betriebenen Software, auf unrichtigen Registrierungs- oder Nutzerdaten oder auf einer rechtswidrigen Nutzung der Leistungen beruhen. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über eine solche Inanspruchnahme und trifft keine Anerkenntnisse ohne Zustimmung des Kunden.

19. Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben und nur für Zwecke des Vertrags zu verwenden. Diese Pflicht besteht auch nach Vertragsende fort.

(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung. Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, wird ein gesonderter Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO) geschlossen.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung gewonnene, anonymisierte oder aggregierte Daten ohne Personenbezug zur Verbesserung und Weiterentwicklung seiner Leistungen zu verwenden.

20. Referenznennung

Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden nach Projektabschluss in einer Referenzliste (z. B. auf der Website, in Präsentationen und Angeboten) unter Nennung von Name, Logo und einer kurzen Projektbeschreibung zu benennen, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht.

21. Abwerbeverbot

Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit und für einen Zeitraum von 12 Monaten nach deren Beendigung keine Mitarbeiter oder eingesetzten Nachunternehmer des Anbieters, die mit der Leistungserbringung befasst waren oder sind, abzuwerben, anzustellen oder in sonstiger Weise für sich tätig werden zu lassen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von zwei Bruttomonatsgehältern der betreffenden Person fällig; die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt. Diese Regelung gilt ausschließlich gegenüber Unternehmern.

22. Widerrufsrecht für Verbraucher

Die folgenden Bestimmungen gelten ausschließlich für Verbraucher, die einen Vertrag im Wege des Fernabsatzes oder außerhalb von Geschäftsräumen schließen.

22.1 Grundsätzliches Widerrufsrecht

Verbrauchern steht grundsätzlich ein vierzehntägiges Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Zur Ausübung des Widerrufs genügt eine eindeutige Erklärung in Textform an die unter „Kontakt“ genannten Daten.

22.2 Vorzeitiges Erlöschen bzw. Ausschluss bei digitalen Dienstleistungen

Bei der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen sowie bei der Erbringung von Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht bzw. besteht von vornherein nicht, sofern die nachfolgenden Voraussetzungen vorliegen:

(1) Individuell erstellte Software und Werke: Bei Software, Web-Apps, Websites, Apps und sonstigen Leistungen, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB kein Widerrufsrecht.

(2) Dienstleistungen: Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn der Anbieter die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert (§ 356 Abs. 4 BGB).

(3) Digitale Inhalte / digitale Dienstleistungen: Bei Verträgen über die Bereitstellung digitaler Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, erlischt das Widerrufsrecht, wenn der Anbieter mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und der Verbraucher seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung sein Widerrufsrecht verliert (§ 356 Abs. 5 BGB).

Mit der Beauftragung individueller Entwicklungs- bzw. digitaler Dienstleistungen und dem ausdrücklichen Wunsch nach einem vorzeitigen Leistungsbeginn erklärt der Verbraucher seine entsprechende Zustimmung und bestätigt seine Kenntnis vom Erlöschen des Widerrufsrechts.

23. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz des Anbieters, mithin Heidenheim an der Brenz. Der Anbieter ist zudem berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen. Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des Anbieters.

(3) Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform auf Dritte übertragen. Der Anbieter ist berechtigt, den Vertrag oder einzelne Rechte und Pflichten auf ein mit ihm verbundenes Unternehmen zu übertragen; dem Kunden steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zu.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB für bestehende Dauerschuldverhältnisse mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb dieser Frist in Textform widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Widerspricht der Kunde, kann der Anbieter das Dauerschuldverhältnis zum Wirksamwerden der Änderung ordentlich kündigen. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur für unwesentliche Änderungen; wesentliche Änderungen bedürfen ihrer Zustimmung.

(5) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: ec.europa.eu/consumers/odr. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Anbieter nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.

(6) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Kontakt

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Leibniz-Campus 9, 89520 Heidenheim an der Brenz
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